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Gesundheitsreform und Rabattverträge„Vorfahrt“ für Rabatt-Arzneimittel Liebe Apothekenkunden,
am 1. April 2007 ist die neue Gesundheitsreform in Kraft getreten. Ein wichtiges Ziel der Reform ist es, die Krankenkassen finanziell zu entlasten. Das hat auch Auswirkungen auf Sie und Ihre Apotheken: Vor allem bei der Abgabe von Medikamenten gibt es einige neue Regelungen. Was ändert sich für Sie? In Zukunft dürfen die Krankenkassen mit Arzneimittelherstellern Preisnachlässe (Rabatte) für bevorzugte Medikamente aushandeln. Die Apotheken sind dann verpflichtet, diese Rabatt-Arzneimittel, für die solche besonderen Verträge bestehen, an Sie abzugeben – auch, wenn Ihr Arzt Ihnen ein anderes Medikament verschrieben hat. In diesem Fall bekommen Sie stattdessen ein gleichwertiges Medikament, das aber exakt den gleichen Wirkstoff und die gleiche Wirkstoffmenge enthält. Die Apotheken dürfen Ihnen aufgrund der neuen Gesetzesregelung das ursprünglich verschriebene Medikament auch dann nicht abgeben, wenn Sie bereit sind, den Preisunterschied aus eigener Tasche zu bezahlen. Woher weiß ich, ob mein Medikament unter eine solche Regelung fällt? Diese Frage beantwortet Ihnen Ihr Arzt oder Ihr Apotheker. Die Krankenkassen sind gehalten, Ärzte und Apotheken über solche Vereinbarungen rechtzeitig zu informieren, damit Sie als Patient und Kunde entsprechend beraten werden können. Was ändert sich bei der Zuzahlung? Ihre Krankenkasse kann bei Rabatt-Arzneimitteln die Patientenzuzahlung um die Hälfte mindern oder sogar ganz streichen. Das heißt, dass Sie für bestimmte Arzneimittel zukünftig in der Apotheke weniger dazuzahlen müssen. Ob das bei Ihrem Medikament zutrifft, erfahren Sie im Beratungsgespräch in Ihrer Apotheke. Kann es passieren, dass mein Medikament nicht vorrätig ist? Es ist zu erwarten, dass die Nachfrage nach Rabatt-Arzneimitteln stark ansteigt. Das könnte zu Lieferengpässen bei Großhändlern und Herstellern führen. Es wäre also denkbar, dass deshalb im Einzelfall ein Rabatt-Arzneimittel nicht vorrätig ist. In diesem Fall bemühen sich die Apotheken selbstverständlich, Ihr Medikament so schnell wie möglich geliefert zu bekommen. Wenn das Rabatt-Arzneimittel nachweislich nicht verfügbar ist, können die Apotheken ein gleichwertiges Medikament an Sie abgeben. So wird vermieden, dass Sie als Patient unter Lieferengpässen der Arzneimittelhersteller leiden. Für weitere Informationen zur Gesundheitsreform fragen Sie uns und die Apotheken in Schleswig-Holstein.
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