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Europäischer Gerichtshof bestätigt deutsches Kettenverbot für Apotheken: PDF  | Drucken |

Ein guter Tag für die Apothekenkunden in Schleswig-Holstein

Kiel, 19. Mai 2009 - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in seinem Urteil das deutsche Verbot des Fremdbesitzes an Apotheken bestätigt. Die Regelung im Apothekengesetz, wonach der Betrieb von Apotheken nur Apothekern vorbehalten ist, entspricht europäischem Recht. Damit bleibt der angestrebte Marktzutritt von kapitalgesteuerten Apothekenketten verboten. Die Richter in Luxemburg begründen ihr Urteil mit der Sicherheit für den Kunden.

„Das ist ein guter Tag für unsere Kunden in den schleswig-holsteinischen Apotheken“, begrüßt Dr. Peter Froese, Vorsitzender des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein, das Urteil des höchsten europäischen Gerichts. „Denn das Kettenverbot sichert den Verbraucher- und Patientenschutz in Arzneimittelfragen durch unabhängige und freiberufliche Apothekerinnen und Apotheker im Lande“, begründet Froese seine Wertung.

„Das Urteil ist zugleich eine Bestätigung der besonderen gesundheits- und sozialpolitischen Rolle der freiberuflichen Apotheke, die durch unseren Verband vertreten wird“, so der Verbandschef abschließend.

Der Apothekerverband Schleswig-Holstein vereint auf freiwilliger Basis 720 der gegenwärtig 738 Apotheken in Schleswig-Holstein. Er schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen Verträge über die Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten und sichert so die kundennahe Rezepteinlösung und -belieferung überall  in Schleswig-Holstein.

Kontakt:
Dr. Thomas Friedrich, Geschäftsführer,
Telefon: 0431 – 31 93 60
 

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