Der gesetzliche Auftrag des Apothekers ist die umfassende ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Um diesem Auftrag gerecht zu werden, muss der angehende Apotheker alles über die Analyse, Struktur, Wirkung und Herstellung von Arzneistoffen und fertigen Arzneiformen wissen.

Das Studium der Pharmazie legt die Grundlagen für die Beratungstätigkeit des Apothekers.
So werden Sie Apothekerin oder Apotheker:

Voraussetzung für das Studium der Pharmazie ist das Abitur oder ein vergleichbarer schulischer Bildungsabschluss. Die Studienplätze in Pharmazie werden durch die ZVS vergeben. Dort erhalten Sie auch entsprechende Antragsformulare.

Grundstudium (2 Jahre Regelstudienzeit)

Schwerpunkte: Allgemeine anorganische und organische Chemie, Grundlagen der Pharmazeutischen Biologie, Physik, Pharmazeutische Analytik.

Famulatur (8 Wochen) Erster Kontakt mit der Berufspraxis. Davon mind. 4 Wochen in einer öffentlichen Apotheke. Weitere 4 Wochen wahlweise in einer Krankenhausapotheke, in der Pharmazeutischen Industrie oder in der Wirtschaft. In den Semesterferien ab dem ersten Semester möglich.

1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung

Hauptstudium (2 Jahre Regelstudienzeit)

Vertiefung der Kenntnisse in Pharmazeutischer Chemie und Biologie, Arzneiformenlehre, Pharmakologie und Toxikologie, Klinische Pharmazie, Grundlagen der klinischen Chemie, Ernährungslehre, Interdisziplinäres Seminar zur Fertigarzneimittelkunde u.a.

2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung

Praktische Ausbildung (12 Monate)

Davon mind. 6 Monate in einer öffentlichen Apotheke. Weitere 6 Monate wahlweise in einer Krankenhausapotheke, in der Pharmazeutischen Industrie oder in der Wirtschaft.

3. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung

Danach kann die Approbation in Schleswig-Holstein durch das Sozialministerium erteilt werden.

Wo und wie kann ich mich näher informieren?

Zum Beruf allgemein fragen Sie am besten in Ihrer Apotheke nach. Um sich ein Bild vom Alltag in einer Apotheke zu machen, bieten viele Apotheken ein Schnupperpraktikum an.

Weitere Infos:

Mehr zum Vergabeverfahren der ZVS finden Sie hier.

Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS)
Postfach 44128
Sonnenstraße 171
44137 Dortmund
Tel. (0231) 1081-0
tägl. von 8.00 bis 11.30 und 12.30 bis 15.00 Uhr.

 

Adresse

Apothekerverband Schleswig-Holstein e.V.
Steekberg 11
24107 Kiel

Telefon 0431-319360
Telefax 0431-3193615

E-Mail: verband(at)apotheke-sh.de

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